Videodokumentationen · Postproduktion · DVD Authoring

Impressum

TPS-Media | Thomas Schwarz
Foorthkamp 67
22419 Hamburg
Telefon: 0178 8 112 110
E-Mail:
info@tps-media.de
Internet: www.tps-media.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Thomas Schwarz

Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 04ZZZ00001341310
Steuernummer: 49/225/01365

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Thomas Schwarz

Haftungshinweis

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Bildnachweise

Foto Hochzeit: www.bng-fotografie.de
Foto Dokumentation: Arbeitsgruppe Medien & Kommunikation der Freiwilligen Feuerwehren Hamburgs
Foto Firmenprofil: Björn Wendt,
www.profilkontor.com 
Sowie diverse Motive: Kirsten Schwarz, TPS-Media

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HochzeitsVideografie, Videoreportage und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten von TPS-Media und seinen Erfüllungsgehilfen – nachfolgend Videograf genannt

I. Allgemeines

  1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle mit der Firma TPS-Media und deren Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge und sämtliche mit diesen vereinbarten Verträgen. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Videografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
  3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Videografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Videografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videoaufzeichnung sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Videoreportagen abgelichtet werden. Der Videograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
  5. Bei Hochzeiten oder sonstigen Videoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Videografen für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem Videografen und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
  6. Der Videograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien verbleiben beim Videografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. 

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. Dem Videografen steht das Urheberrecht an den Videos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
  3. Der Videograf darf die Videos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Videografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.

III. Honorare

  1. Für die Herstellung der Videos gilt das vereinbarte Honorar.
  2. Bei Aufträgen zur Hochzeitsdokumentation / Videoreportage wird eine Anzahlung von bis zu 50% des Auftragswertes berechnet. Der Videograf bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsdokumentation / Videoreportage und den Betrag per E-Mail oder per Brief, damit wird eine Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Videografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Das vereinbarte Honorar des Videografen ist zum Hochzeitstermin / Aufnahmetermin, jedoch spätestens eine Woche danach in bar oder per Überweisung auf das Konto des Videografen fällig, auch wenn ihm die endgültige Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
  3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Videos und sonstige Waren Eigentum des Videografen.
  5. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
  6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Videograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  7. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
  8. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Videograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  9. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Videografen vor dem vereinbarten Videotermin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Videografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Videotermins nicht erstattet.

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

  1. Übersteigt die An- und Abreise des Videografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:
    je gefahrenem km 0,50 EUR
    je Stunde Fahrzeit 40,00 EUR
    Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
  2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

V. Haftung

  1. Gegen den Videografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Videografen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Videografen) der Videograf zu dem vereinbarten Videotermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Videografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen ErsatzVideografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
  2. Der Videograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Videos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet der Videograf keinen Ersatz.
  3. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Videograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
  4. Liefertermine für Videos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Videografen bestätigt worden sind. Der Videograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VI. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Videografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen,  trägt der Auftraggeber.

VII. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Videograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.
    Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2023.
Alle früheren AGBen verlieren ihre Gültigkeit.